Haus- und Wohnungsverwaltung Stephan Buller

Leistungen - Haus- und Wohnungsverwaltung Stephan Buller

Grundleistungen 

Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aufgeführten Aufgaben. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungs­entgelt abgegolten. Darüber hinaus gehende Aufgaben können im Rahmen des Vertrags­abschlusses gegen Zahlung einer Sondervergütung mit vereinbart werden.

Jahresabrechnung

Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzel­abrechnung je Sonder-/ Teileigentum und eventuellen Sondernutzungsrechten auf Basis der in der Gemeinschafts­ordnung oder sonstigen, durch Vereinbarung / Beschlussfassung der Wohnungs­eigentümer bestimmten Verteiler­schlüssel.

Ergänzend dazu wird ein Status erstellt, der Angaben über die Einnahmen, Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten der Gemeinschaft gegenüber Eigentümern und Dritten sowie die Kontenstände ausweist.

Wirtschaftsplan

Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr als Gesamt- und Einzel-Wirtschaftsplan gem. § 28 WEG je Sonder- / Teileigentum, einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten- / Einnahmeart (vorbehaltlich anderer Regelungen) und Vorschlag der Höhe der Hausgelder.

Geldverwaltung

Führen der Treuhand-Konten für die Eigentümergemeinschaften (Giro, Anlagenkonten etc.). Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder in der Regel bei einem am (Verwalter-) Ort ansässigen Geldinstitut.

Eigentümerversammlung & Niederschrift gemäß WEG

Durchführen einer Eigentümer­versammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungs­arbeiten zu einem zumutbaren Zeitpunkt innerhalb der Woche. Sofern die Versammlung nichts anderes beschließt, führt der Verwalter den Vorsitz in der Eigentümer­versammlung und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse. Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme während der Bürozeiten – nach vorheriger Terminvereinbarung – im Büro der Verwaltung zur Verfügung. Diese Regelung ersetzt das Auslegen der Belege in der Eigentümer­versammlung.

Überwachung der Verträge

Betreuen und Überwachen der Leistungen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft auf Basis von Verträgen und Beschlüssen.

Hausordnung

Die Verwaltung mahnt schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Hausordnungen bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab. Bei erfolgloser Abmahnung wird die nächste Eigentümerversammlung über den Sachstand unterrichtet.

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info@hausverwaltung-buller.de
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